Der Gesetzgeber hat zuletzt in §39 a Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) Vorgaben zum Entlassmanagement in Krankenhäusern gemacht. Die Selbstverwaltung auf Bundesebene hat diese Vorgaben in einem Rahmenvertrag konkretisiert.
Die Krankenhäuser sind verpflichtet, die neuen Regelungen mit Wirkung zum 01. Oktober 2017 umzusetzen.
Wir möchten an dieser Stelle darüber unterrichten, dass die Klinik Menterschwaige die gesetzlichen sowie rahmenvertraglichen Vorgaben vollumfänglich erfüllt.
Als Ansprechpartner bei Rückfragen steht Ihnen das Team unseres Pflegestützpunkts unter der Tel.: 089 / 64 27 23 – 44 zur Verfügung.
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