Unsere stationären Patienten haben die Möglichkeit, zusätzliche Sonderleistungen, sogenannte Wahlleistungen, in Anspruch zu nehmen. Diese werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. Zusatzversicherungen oder private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel diese Leistungen; bitte klären Sie vor Aufnahme direkt mit Ihrer Versicherung, ob diese den Wahlleistungszuschlag für Sie übernimmt.
Die Klinik Menterschwaige ist in einem Klinikgebäude aus der Gründerzeit untergebracht; ein moderner Neubau mit großzügigen und hellen Patientenzimmern und Gruppenräumen ergänzt die älteren Räumlichkeiten.
In der Klinik Menterschwaige bieten wir die Wahlleistung Unterkunft an: diese betrifft die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer.
Gemäß unserem therapeutischen Konzept sind in der Klinik Menterschwaige Drei-Bett-Zimmer eine übliche Unterbringung.
Mit der Entscheidung für die Wahlleistungen „Zimmer“ erhalten Sie zusätzlichen Komfort und weitere Serviceleistungen während Ihres Aufenthalts.
Wir bieten Ihnen folgende Zimmertypen an:
Unterbringung in einem 1-Bett-Zimmer Zuschlag 83,50 Euro je Berechnungstag
Unterbringung in einem 2-Bett-Zimmer Zuschlag 31,31 Euro je Berechnungstag